Wenn alle Parteien einverstanden sind, können wir mit dem neuen Eigentümer eine mögliche Vertragsübernahme besprechen. Ist der neue Eigentümer nicht interessiert, muss die Restlaufzeit des Vertrages geklärt werden. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre Möglichkeiten besprechen können.
Verfasst von Julia van den Bergh
Vor über 2 Jahren aktualisiert